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Wasserbau
Flussbau, Schutzwasserbau

Alle Maßnahmen am kleinen Gerinne bis zum Strom, Rückhaltemaßnahmen, Dämme, mobile Elemente, Pumpwerke, Hochwasserentlastungen, Stabilisierungs-, Strukturierungsmaßnahmen.

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Flussbau
Schutzwasserbau

Flussbau

Obwohl der passive Hochwasserschutz und der Hochwasserrückhalt immer mehr in den Vordergrund treten, sind Maßnahmen am Gewässer selbst immer noch ein Themenschwerpunkt an kleinen Bächen bis zu großen Flüssen.
Gegenüber der früheren Linearregulierung werden eher Aufweitungen, verbunden mit Restrukturierungsmaßnahmen geplant, die den Forderungen der Ökologie, des Landschaftsbildes und der Freizeitnutzung des Gewässerraumes gerecht werden. Dies erfordert interdisziplinäre Lösungen und kompetente Partner.Schutzmaßnahmen wie z.B. Dämme werden - wo es der zur Verfügung stehende Raum erlaubt - in das Vorland zurückversetzt.

Aufgaben des Flussbaus sind auch Erosionsschutzmaßnahmen wie Sohl- und Uferstabilisierung, die Errichtung von Rampen, Schwellen, Buhnen und anderen Einbauten. Das Wiederherstellen des Gewässerkontinuums durch den Rückbau aufgelassener Wehranlagen und Abstürzen gehört ebenfalls zu unseren Planungsleistungen, wie die Planung von Fischaufstiegen bei bestehenden Wehren bzw. Kraftwerken.

Die Wiederherrstellung wasserwirtschaftlich und ökologisch funktionsfähiger Bäche im Siedlungsraum, das Ersetzen von Verrohrungen durch offene Gerinne, soll dazu beitragen, den Gewässerraum wieder erlebenswert zu gestalten und in das Bewußtsein der Bevölkerung zu bringen.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Forderung nach Schutz bestehenden Siedlungsraumes sowie nach Schaffung neuen Baulandes eine Gratwanderung erfordert zwischen den Forderungen, den rechtlichen und ökologischen Randbedingungen. Daher werden Maßnahmen am Gewässer so geplant, dass allgemeine wasserwirtschaftliche Nachteile oder lokale Nachteile vermieden oder durch Kompensationsmaßnahmen aufgehoben werden.

 

Schutzwasserbau

Der Schutzwasserbau ist eine Kernkompetenz von Hydroconsult. Er umfasst nicht nur die studienhafte, generelle oder Detailplanung der Maßnahmen, sondern auch die Ermittlung der hydrologischen und hydraulischen Grundlagen.
Die vielfältigungen Aufgabenstellungen verlangen individuelles und kreatives Eingehen auf die jeweilige Situation. Dies betrifft nicht nur technische und wasserwirtschaftlichen Randbedingungen, sondern auch die zu Schützenden und die Grundeigentümer, die Rechtssituation, Ökologie und Landschaftsbild.

Flusssysteme, Gemeinden:
Wir planen umfassende Hochwasserschutzsysteme für ganze Einzugsgebiete oder Gemeinden. Die Maßnahmen können einzelne oder mehrere Rückhaltebecken (Systemwirkung) oder fallweise die Aktivierung der bestehenden Talretention am Oberlauf beinhalten (Beispiel: Glan/Kärnten, HWS St. Veit an der Glan).
Ein weiterer Bestandteil sind ufernahe oder in das Vorland abgerückte Dämme einschließlich Dichtmaßnahmen, Sielen, Durchlässen, Überfahrten bzw. straßenbaulichen Begleitmaßnahmen. Der Lösung der Problematik der Hinterlandentwässerung und des Qualmwasserschutzes wird besonderes beachtet (Drainagen, Entwässerungsgräben, Pumpwerke, Grundwasserbewirtschaftung). Dammunterströmungen werden durch Untergrundabdichtungen wie Schmalwände oder Spundwände gelöst, oder falls dies das Grundwasserregime nicht erlaubt, durch die gesicherte Fassung und Ableitung der Qualmwässer.
Sind Hochwasserschutzmauern erforderlich, wird auf die Gestaltung besonderer Wert gelegt. Mobilelementwände werden in besonderen Fällen vorgesehen.

Siedlungen, Industrieanlagen, Objektschutz:
Zahlreiche Bauträger und Wohnbaugesellschaften wie auch Industriebetriebe und Private vertrauen auf unsere Erfahrung im Hochwasser- und Hangwasserschutz bestehender oder geplanter Objekte.
Eine Einbindung in den Planungsprozess ist zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erforderlich, wobei die Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit dem planenden Architekten erfolgen. Wegen der meist beengten räumlichen Verhältnisse sind kreative Lösungen erforderlich, die funktionell, wirtschaftlich und bewilligungsfähig sind, aber auch Nachteile für Dritte ausschließen.

Baugrundwidmung und -aufschließung:
Immer mehr Bauerwartungsland befindet sich in durch Hochwässer oder Hangwässer gefährdeten Bereichen. Für eine Widmung als Baugrund ist die entsprechende Eignung der Fläche nachzuweisen oder durch Maßnahmen zu erreichen. Befinden sich die Maßnahmen im 30-jährlichen Abflussraum, so ist auch um eine wasserrechtliche Bewilligung anzusuchen. Vorraussetzung für eine wasserrechtliche Bewilligung ist der Nachweis, das keine allgemeinen wasserwirtschaftlichen Nachteile oder Nachteile für angrenzende Grundstücke entstehen. Wegfallende Retentions- bzw. Sickerflächen müssen daher kompensiert werden.
Hydroconsult führt Beratungen und Baugrundbegutachtungen durch und erstellt die notwendigen Unterlagen für Widmungs- und wasserrechtliche Bewilligungsverfahren.




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