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Maßnahmen am kleinen Gerinne bis zum Strom, Rückhaltemaßnahmen,
Dämme, mobile Elemente, Pumpwerke, Hochwasserentlastungen, Stabilisierungs-,
Strukturierungsmaßnahmen.
Flussbau,
Schutzwasserbau | Regenentwässerung
| Wildbach- und
Lawinenverbauung
Brücken,
Sonderbauwerke | Kanalplanung
| Seen,
Teiche, Häfen, Sonstiges
Flussbau
Schutzwasserbau
Flussbau
Obwohl der passive Hochwasserschutz und der Hochwasserrückhalt
immer mehr in den Vordergrund treten, sind Maßnahmen am Gewässer
selbst immer noch ein Themenschwerpunkt an kleinen Bächen bis zu
großen Flüssen.
Gegenüber der früheren Linearregulierung werden eher Aufweitungen,
verbunden mit Restrukturierungsmaßnahmen geplant, die den Forderungen
der Ökologie, des Landschaftsbildes und der Freizeitnutzung des Gewässerraumes
gerecht werden. Dies erfordert interdisziplinäre Lösungen und
kompetente Partner.Schutzmaßnahmen
wie z.B. Dämme werden - wo es der zur Verfügung stehende Raum
erlaubt - in das Vorland zurückversetzt.
Aufgaben des Flussbaus sind auch Erosionsschutzmaßnahmen wie Sohl-
und Uferstabilisierung, die Errichtung von Rampen, Schwellen, Buhnen und
anderen Einbauten. Das Wiederherstellen des Gewässerkontinuums durch
den Rückbau aufgelassener Wehranlagen und Abstürzen gehört
ebenfalls zu unseren Planungsleistungen, wie die Planung von Fischaufstiegen
bei bestehenden Wehren bzw. Kraftwerken.
Die Wiederherrstellung wasserwirtschaftlich und ökologisch funktionsfähiger
Bäche im Siedlungsraum, das Ersetzen von Verrohrungen durch offene
Gerinne, soll dazu beitragen, den Gewässerraum wieder erlebenswert
zu gestalten und in das Bewußtsein der Bevölkerung zu bringen.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Forderung nach Schutz bestehenden
Siedlungsraumes sowie nach Schaffung neuen Baulandes eine Gratwanderung
erfordert zwischen den Forderungen, den rechtlichen und ökologischen
Randbedingungen. Daher werden Maßnahmen am Gewässer so geplant,
dass allgemeine wasserwirtschaftliche Nachteile oder lokale Nachteile
vermieden oder durch Kompensationsmaßnahmen aufgehoben werden.
Schutzwasserbau

Der Schutzwasserbau ist eine Kernkompetenz von Hydroconsult. Er
umfasst nicht nur die studienhafte, generelle oder Detailplanung der Maßnahmen,
sondern auch die Ermittlung der hydrologischen und hydraulischen Grundlagen.
Die vielfältigungen Aufgabenstellungen verlangen individuelles und
kreatives Eingehen auf die jeweilige Situation. Dies betrifft nicht nur
technische und wasserwirtschaftlichen Randbedingungen, sondern auch die
zu Schützenden und die Grundeigentümer, die Rechtssituation,
Ökologie und Landschaftsbild.
Flusssysteme, Gemeinden:
Wir planen umfassende Hochwasserschutzsysteme für ganze Einzugsgebiete
oder Gemeinden. Die Maßnahmen können einzelne oder mehrere
Rückhaltebecken (Systemwirkung) oder fallweise die Aktivierung der
bestehenden Talretention am Oberlauf beinhalten (Beispiel: Glan/Kärnten,
HWS St. Veit an der Glan).
Ein weiterer Bestandteil sind ufernahe oder in das Vorland abgerückte
Dämme einschließlich Dichtmaßnahmen, Sielen, Durchlässen,
Überfahrten bzw. straßenbaulichen Begleitmaßnahmen. Der
Lösung der Problematik der Hinterlandentwässerung und des Qualmwasserschutzes
wird besonderes beachtet (Drainagen, Entwässerungsgräben, Pumpwerke,
Grundwasserbewirtschaftung). Dammunterströmungen werden durch Untergrundabdichtungen
wie Schmalwände oder Spundwände gelöst, oder falls dies
das Grundwasserregime nicht erlaubt, durch die gesicherte Fassung und
Ableitung der Qualmwässer.
Sind Hochwasserschutzmauern erforderlich, wird auf die Gestaltung besonderer
Wert gelegt. Mobilelementwände werden in besonderen Fällen vorgesehen.
Siedlungen, Industrieanlagen, Objektschutz:
Zahlreiche Bauträger und Wohnbaugesellschaften wie auch Industriebetriebe
und Private vertrauen auf unsere Erfahrung im Hochwasser- und Hangwasserschutz
bestehender oder geplanter Objekte.
Eine Einbindung in den Planungsprozess ist zu einem möglichst frühen
Zeitpunkt erforderlich, wobei die Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit
dem planenden Architekten erfolgen. Wegen der meist beengten räumlichen
Verhältnisse sind kreative Lösungen erforderlich, die funktionell,
wirtschaftlich und bewilligungsfähig sind, aber auch Nachteile für
Dritte ausschließen.
Baugrundwidmung und -aufschließung:
Immer mehr Bauerwartungsland befindet sich in durch Hochwässer oder
Hangwässer gefährdeten Bereichen. Für eine Widmung als
Baugrund ist die entsprechende Eignung der Fläche nachzuweisen oder
durch Maßnahmen zu erreichen. Befinden sich die Maßnahmen
im 30-jährlichen Abflussraum, so ist auch um eine wasserrechtliche
Bewilligung anzusuchen. Vorraussetzung für eine wasserrechtliche
Bewilligung ist der Nachweis, das keine allgemeinen wasserwirtschaftlichen
Nachteile oder Nachteile für angrenzende Grundstücke entstehen.
Wegfallende Retentions- bzw. Sickerflächen müssen daher kompensiert
werden.
Hydroconsult führt Beratungen und Baugrundbegutachtungen durch und
erstellt die notwendigen Unterlagen für Widmungs- und wasserrechtliche
Bewilligungsverfahren.
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